Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Tatsachen schaffen und dann abwarten

Caligula, Tuesday, 21.06.2011, 06:04 (vor 5305 Tagen) @ mo

Wechsle sämtliche Schlösser, die wichtig sind und Zugang gewähren. Dann abwarten. Vergleich in Erwägung ziehen: Sie bevollmächtigt dich, Entscheidungen, die die Wohnung betreffen, alleine und ohne ihre vorherige Zustimmung zu treffen. Sinnvollerweise klärst du vorher mit dem Vermieter, dass er den Mietvertrag mit dir als einzigem Mieter zu den gleichen Konditionen fortführen würde. Im Gegenzug darf sie ihre Sachen aus der Wohnung holen, die du bis dahin als Pfand wegen der nicht geleisteten anteiligen Miete + NK in Obhut genommen hast. Abschließend, so sie willfährig agiert, kannst du ihr die Restschulden erlassen oder auch nicht. Wie es eben die Lage erfordert. Darüber fertigst du eine Auflösungsvereinbarung an. Keine Angst, du musst keine Paragraphen benennen oder bestimmte Formalien einhalten. Du musst nur reinschreiben, was ihr wie geregelt haben wollt. In einfachen, klarem Deutsch; zum Ende steht die sog. "salvatorische Klausel" (googeln), die pinnst du drunter. Kommt es zum Streit, ist das kein Problem. Wenn der "Vertrag" (kommt von vertragen!) etwas nicht erfasst hat, gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Sollte das Ding zu Protest gehen, hast du die Kosten gespart, die ein Anwalt verschlungen hätte, dessen Entwurf in dieser Lage ebenso ziemlich sicher vor Gericht gelandet wäre. Also nur Mut.

Sind alte Schlösser drin, kannst du einen Hausfriedensbruch kaum beweisen. Sind neue drin, kommt sie nicht rein oder macht einen Bruch, der beweisbar ist. Erhebt sie irgendwelche Vorwürfe, argumentierst du: Sie hat die Beziehung beendet, mit dem neuen LAP eine eheähnliche Gemeinschaft begründet und ist konkludent ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachgekommen. Insofern hast du dich berechtigt gesehen, dich, deine Wohnung und dein Eigentum gegen Unbefugte, denn das ist sie nun, zu schützen. Dann muss sie im Streitfall erstmal plausibel machen, dass diese Annahme lebensfremd ist und daher fern lag, du sie also nicht zur Grundlage deiner Entscheidung hättest machen dürfen. Das wird schwierig, wenn sie beim neuen Stecher logiert.

Weiterer Vorteil ist, sie kann dich nicht in der Wohnung überraschen und anschließend falsch beschuldigen. Selbstverständlich verkehrst du mit ihr nur noch mit Zeugen und/oder unter Video-/Audiodokumentation. Nee, kein Scheiß' jetzt, denk' an Kachelmann.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum