Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mit ihrer Aussage dort hat sie aber Recht!

Puffbesucher, Sunday, 09.05.2010, 18:16 (vor 5717 Tagen) @ Prometheus

Na ich, stand ja in meinen Beitrag. Hast du Gegenbeispiele?

Nicht alle Bedürfnisse werden befriedigt, schließlich wird auch sanktioniert. Und der Kläger beim BundesverfG hatte eigentlich eine Erhöhung des Regelsatzes angestrebt. Was er nicht (so einfach) bekam. Trotzdem wurde festgestellt, dass die hiesige Regelung Lebenschancen nähme, so das eine Änderung erzwungen wurde. Von einem willfährigen Nachkommen der Bedürfnisse der Empfänger kann so keine Rede sein.

Ein weiteres Beispiel ist - noch - im Ausland zu finden. Da einige Staaten nicht sozialen Aspekten nachkommen, erfüllen sie damit bestehende soziale Bedürfnisse nicht. Was sich prompt die Mafia zunutze macht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mafia#Mafia_und_Wirtschaft

Die Gegenleistungen der Mafia bestehen zum einen aus gemeinschaftlicher Art wie beispielsweise dem Bau von Krankenhäusern mit kostenloser medizinischer Versorgung und sonstigen sozialen Aktivitäten zum Wohle der sie unmittelbar umgebenden Umwelt, wodurch die Mafia als ernsthafter Konkurrent zu einem Staat auftritt, der soziale Gemeinschaftsleistungen entweder nicht erbringen kann oder dazu nicht gewillt ist. Derartige Aktivitäten sind etwa vom Medellin-Kartell, aber auch von Organisationen wie der Cosa Nostra und der ’Ndrangheta bekannt. Hierdurch wird die Solidarität der Bevölkerung mit der Mafia angestrebt. (...)

--
...und erlöse uns von dem Bösen.


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