Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Forilatein

carlos, Wednesday, 25.10.2006, 19:25 (vor 6983 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

3. Versuch einer Korrektur: *Ceterum censeo res ante populum disputatas
esse obscurandas

So. Alle Klarheiten beseitigt? Ich will keine Protest hören, i.e. lesen!

PROTEST!;-)

Das Wörtchen 'ante' halte ich hier für falsch; es heißt zwar auch 'vor',
findet aber nur zeitlich Verwendung. Meiner Meinung nach müßte es 'ad'
heißen, wie bei 'Hannibal ad portas' (auch wenn oft fälschlich 'Hannibal
ante portas' gesagt wird).

Viele Grüße
Wolfgang

Servus, Wolfgang!
Ja und nein. Mit dem *Hannibal ad portas!*, einer festen Redewendung, einem gar Zitat, hast du insofern recht. Grammatikalisch falsch wäre *ante* gleichwohl nicht.
Das Verhältniswort *ante* kann allerdings getrost lokal (örtlich), wie auch temporal (zeitlich) verwendet werden. Das nachfolgende Objekt muß lediglich im Akkusativ stehen. Darfst Du mir glauben. Unter Garantie. Insofern hat meine Übersetzung schon gestimmt.

Viele Grüße,
carlos ;-)


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