Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Andere These - einfacher Gesetzesbruch

Eugen Prinz, Saturday, 21.05.2005, 22:04 (vor 7509 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Re: Andere These - einfacher Gesetzesbruch von Cleo am 21. Mai 2005 17:46:16:

Tach Eugen!
Du meinst wohl Artikel 3 Abschnitt 3...

ja, vertan, obwohl es eigentlich heißen müsste Abschnitt 1 (Grundrechte), Artikel 3/1.

In Artikel 3 Abschnitt 2 steht auch "Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern ...

In der Tat: Gleichberechtigung! Nirgendwo steht etwas von Gleichstellung oder Bevorzugung von Frauen.

...und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin"

Soviel zur Theorie. In der Praxis wird dies edle Prinzip ausschließlich zugunsten von Frauen angewandt. Die Benachteiligung der Männer z.B. durch den Militärzwangsdienst ist den FeministInnen keine Männerbevorzugung wert.

Anscheinend ist aus staatlicher Sicht diese noch nicht erreicht...

Es gibt sie ja nicht - die "staatliche Sicht". Es gibt nur Lobbyismus.

...und was hält Männer davon ab sich zu engagieren, sozusagen von unten die Parteien zu reformieren?

Da gebe ich dir recht - da sollten Männer mal zulegen, endlich mal das tun, was ihnen schon immer vorgeworfen wird: Seilschaften bilden, ihre Macht ausnützen, mauscheln, feministische Beschlüsse boykottieren, nach 30 Jahren Frauenbevorzugung "jetzt erst mal" Männer bevorzugen, feministische Anliegen mit höhnischen, unverschämten oder dummdreisten Bemerkungen abschmettern ... und nicht etwa als Frauenversteher in der Politik den Feministinnen noch die Steigbügel halten.

Also, du bringst mich wirklich auf Ideen.

Gruß von Eugen


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