Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Die Mär von den 10 %

Ferdi, Sunday, 23.01.2005, 16:59 (vor 7682 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Die Mär von den 10 % von Magnus am 23. Januar 2005 13:22:28:


Glaube ich auch nicht, aber darum geht es nicht. Fremdgehen ist der eine Betrug, aber ein Kind unterschieben noch ein weitere, noch viel weittragender - da geht es um emotionale und finanzielle Verpflichtung die über Dekaden vorhanden ist. Schlichtweg soll nur der Verantwortung für Nachwuchs tragen, der dafür verantwortlich ist. Und das sind die biologischen Erzeuger.

Hallo Magnus, der Meinung bin ich auch. Zum Fremdgehen gehören immer zwei, ein Mann und eine Frau, insofern tun die sich da nichts und dieses Fehlverhalten kürzt sich raus. Aber ich bin der Meinung, dass dann, wenn aus so einem ONS ein Kind entstanden ist, der Fremderzeuger auch finanziell dafür aufzukommen hat und auf keinen Fall der verheiratete Ehemann, der das Kind nicht gezeugt hat. Das Verursacherprinzip muss auch hier gelten. Dazu müssen die Tatbestände zweifelsfrei festgestellt werden. Das geht nur mit einem DNA-Vaterschaftstest.

Es wäre m. E. schon hilfreich, wenn der Ehemann einen Vaterschaftstest wünscht, den die Ehefrau nicht will, dass dann die Ehefrau kein Vetorecht dagegen hat. Alternativ wäre eine Lösung, dass die Weigerung einer Frau, einen DNA-Test zu machen, als triftiger Grund für die Beantragung einer Vaterschaftsfeststellung vor Gericht anerkannt wird.

Gruss,
Ferdi


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