Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Und was ist mit untreuen Männern?

Guildo, Tuesday, 05.10.2004, 19:30 (vor 7793 Tagen) @ Mischa

Als Antwort auf: Re: Und was ist mit untreuen Männern? von Mischa am 05. Oktober 2004 14:39:47:

Hi, Mischa!

Du kannst das ja per Ehevertrag so regeln, ob du damit allerdings eine Frau findest?

Leider kann jeder Ehevertrag angefochten werden. Es reicht die Meinung eines Richters, der Vertrag wäre sittenwidrig und/oder würde die Frau unangemessen benachteiligen. Sicher wird eine Frau keinen Ehevertrag zustimmen, der ihre umfassenden Vorrechte auf ein vernünftiges Maß zurechtstutzt. Eine Verpflichtung zur Treue ohne Gegenleistung braucht ja nicht in einem Ehervertrag geregelt zu werden, das ist ja sowieso geltendes Recht.

Ein Mann, der untreu wird, dem läuft auch heute noch die Frau weg und er muss zahlen.

Nicht immer. Nur wenige geschiedene Frauen erhalten Unterhalt und wenn, dann nur sehr wenig. Lies bei Amendt nach.

Das Thema wurde schon häufig diskutiert. Irgendwelchen gefälschsten Statistiken selbsternannter Frauenfreunde glaube ich kein Wort. Ich richte mich nach dem, was ich in meinem Freundes- und Bekanntenkreis miterleben durfte. Wenn eine Frau kein Unterhalt bekam, dann nur, weil der Mann schon nach der Unterhaltszahlung für die Kinder völlig verarmt ist. Unterhalt für Kinder ist immer zu zahlen, auch ein Verzicht über Ehevertrag ist ausgeschlossen, da von der deutschen Justiz als sittenwidrig bewertet.

Was ich auch richtig finde, aber wo bleibt eine vergleichbare Verpflichtung für die Frau? Die Möglichkeit, einer untreuen Ehefrau, die der Mann verlassen hat, den Unterhalt zu streichen, sind stark eingeschränkt und vom Wohlwollen eines Richters abhängig.

Wenn eine Frau aus einer sogenannten intakten Ehe ausbricht, verliert sie ganz schnell den Anspruch auf Unterhalt und im Justizministerium arbeiten sie gerade an einer weiteren Verschärfung. Ich sehe mich da als Mann nicht benachteiligt.

In der Theorie richtig, in der Praxis definiert die Frau ganz alleine, was intakt ist und was nicht. Alleine die Behauptung der Frau reicht vielen Richtern. Und da Aussage gegen Aussage steht, wägt der Richter eben ab, wer glaubwürdiger ist. Damit gibt es die gleichen Probleme wie zu Zeiten des Schuldprinzips, eine tatsächliche Beweisführung ist sehr schwer.

=Zerüttungsprinzip, seit ca. 1977 konsequent umgesetzt

Und das finde ich richtig so, deine Meinung über die Ehe scheint mir etwas veraltet, sei dir aber unbenommen.

Meine etwas veraltete Einstellung zur Ehe hat sich erst in den letzten Jahren so entwickelt, nachdem ich erkennen musste, dass die moderneren Formen des Zusammenlebens das Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten von Mann und Frau zerstört hat.

Ich finde es gut, daß mir die Schmutzwäsche vor Gericht erspart blieb und ich weiter die gemeinsame Sorge für die Kinder habe.

Es freut mich aufrichtig, dass deine Scheidung offenbar einvernehmlich und ohne Schlammschlacht verlaufen ist und du aufgrund überwiegend positiver Erlebnisse mit Frauen ein eher entspanntes Verhältnis zu ihnen hast. Aber es gibt zehntausende Männer in Deutschland, die nicht soviel Glück hatten, denen das Fell über die Ohren gezogen wurde. Es ist verdammt leicht, diese alle als Jammerlappen hinzustellen. Das heutige Eherecht ist auch keineswegs von vornherein böse und zur "Männerunterdrückung" entworfen worden, es geschah in bester Absicht, setzt aber einen guten Willen und ein hohes Maß an Charakterfestigkeit voraus, der leider bei sehr, sehr vielen Frauen in keinster Weise vorhanden ist. Eine Rückkehr zum alten Recht betrachte ich auch nur als das geringere von zwei Übeln!

Viele Grüße vom Guildo


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