Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Und was ist mit untreuen Männern?

Guildo, Tuesday, 05.10.2004, 14:55 (vor 7794 Tagen) @ Mischa

Als Antwort auf: Und was ist mit untreuen Männern? von Mischa am 05. Oktober 2004 09:58:20:

Hallo, Mischa!

Deine Frage ist berechtigt, nur bin ich auf diesen Punkt bereits eingegangen:

Ehebruch wäre dann ein Scheidungsgrund! Und wenn ein Mann, trotz der von dir beschriebenen "perfekten Ehefrau" der Versuchung nachgibt, muss er auch für die Konsequenzen geradestehen. Das heißt, die Frau kann hier zu Recht die Scheidung verlangen, die Kinder für sich fordern und Unterhalt für sich und die Kinder verlangen.
=traditionelle Ehe, Rechtsauffassung der 50/60er Jahre

Solange die Ehe aber nur eine einseitige Verpflichtung des Mannes zur Folge hat, kann man die Untreue des Mannes nicht verdammen. Denn wer das Schuldprinzip abschafft, darf auch nicht Verbote setzen. Trotzdem existiert eine Art ungeschriebenes "Schuldprinzip" weiter zu Lasten des Mannes. Ein Mann, der untreu wird, dem läuft auch heute noch die Frau weg und er muss zahlen. Was ich auch richtig finde, aber wo bleibt eine vergleichbare Verpflichtung für die Frau? Die Möglichkeit, einer untreuen Ehefrau, die der Mann verlassen hat, den Unterhalt zu streichen, sind stark eingeschränkt und vom Wohlwollen eines Richters abhängig. Wer Treue fordert, muss auch etwas dafür bieten!
=Zerüttungsprinzip, seit ca. 1977 konsequent umgesetzt

Gruß vom Guildo


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