Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wahlrecht für Kinder? - mein Fazit

Eugen Prinz, Saturday, 08.05.2004, 23:44 (vor 7944 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Wahlrecht für Kinder? vielen Dank... von Eugen Prinz am 07. Mai 2004 13:05:42:

Zur Familienpartei und deren Vorstellungen zum Wahlrecht:

1. Die Familienpartei will schlicht mehr Macht. Zu nichts anderem soll und kann das Wahlrecht für Kinder taugen, denn natürlich kann ein Säugling oder ein Kind kein Wahlrecht ausüben. Dazu verlangt sie eine repräsentative Demokratie. Solche haarsträubenden Ideen kennen wir sattsam von Feministinnen (z.B.: 51 % aller Vorstandsposten seien mit Frauen zu besetzen, und nie ist von einer ´gerechten´ Aufteilung von Nachteilspositionen die Rede). Das Gewichtungskriterium soll nach dem Willen der Familienpartei natürlich die Kinderzahl sein. Ob etwa ein kinderloser Arbeitgeber 800 Arbeitsplätze sichert, oder ob beispielsweise eine kinderlose Schauspielerin 500Tsd Euro Steuern im Jahr zahlt, soll natürlich keinen Einfluss auf deren Wahlrecht haben.

2. Die Familienpartei will aber auch mehr Geld rausholen und fordert ein Erziehungsgehalt, weil Eltern ja den ganzen Aufwand zum Nutzen der Kinderlosen treiben. Kindergeld, Steuermäßigungen und alle möglichen Nachlässe für Familien und Kinder bleiben unerwähnt. Das Prinzip ist bekannt: Veröffentliche die Kosten - verschweige die Gewinne. Auch wird natürlich verschwiegen, wer das Erziehungsgehalt letztlich bezahlen soll.

3. Die Familienpartei will uns weismachen, ihre Kinder würden später unsere Rente finanzieren. Dazu muss man wohl an die wunderbare Geldvermehrung glauben. Alle Zeichen deuten darauf hin, dass das nicht mehr funktionieren kann, und dass es eigentlich höchste Zeit wäre, über neue Modell der Alterssicherung nachzudenken.

Kinder sind zu allererst und für lange Zeit Kostenverursacher. Eine Familie mit 3 Kindern belastet naturgemäß die gesellschaftlichen Ressourcen weit mehr, als ein Alleinstehender. Ob die Kosten jemals zurückfließen, ist äußerst zweifelhaft. Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Die Kleinen können sterben, nach dem Vorbild Christi in Armut leben, ewige Studenten bleiben oder arbeitslos werden, auswandern, schwul oder lesbisch werden... und nichts war es mit Rückerstattung. Und wenn sie tatsächlich in Amt und Brot gelangen, dann reichen ihr Sozialabgaben vielleicht gerade, die Rente ihrer eigenen Eltern zu finanzieren.

4. Das Modell des ´Wahlrechts von Geburt an´ begünstig aber noch andere Gruppen, und ob das der Familienpartei so schmeckt, ist eine andere Frage.
Solange nicht garantiert ist, dass das Wahlrecht nach einer Trennung der Eltern gesplittet wird (und es wird natürlich weder garantiert noch gesplittet) wird das eine Vorteilsnummer für 1,5 Millionen alleinerziehende Frauen, und ein weiteres Motiv, mit einer Scheidung zu gewinnen. Aus war es dann mit Familie.
Auch haben wir eine Menge Ausländer im Lande, die deutlich mehr Kinder haben als unsere Familien. Das sind alles nette Menschen, aber ich möchte nicht gerne von ihnen überstimmt werden, nur weil sie mehr Kinder haben (egal, was in ihrem Pass steht). Wir haben z.B. genug zu tun mit dem Einfluss unserer(!) Kirchen, um nur einen Aspekt zu nennen.

Mein Fazit:
Das Wahlrecht – so wenig es auch wert sein mag - ist keine Geschlechterfrage und keine Generationenfrage - es ist eine Frage von Gerechtigkeit. Sobald irgendein Klüngel - Frauen, Millionäre, Alte, Familien, usw. - mehr Stimmrecht für sich durchsetzen könnte, wäre es korrumpiert.
Das darf man nicht zulassen. Wer mehr Einfluss haben will, wer partikulare Interessen durchsetzen will, soll Mehrheiten für sein Anliegen zu gewinnen suchen. Das ist der einzig legitime und bis jetzt glücklicherweise legale Weg. Ein gewichtetes Wahlrecht für den Einzelnen, unter welchen Vorwänden auch immer, ist undemokratisch.

Auf die Idee, die Stimmen nach sozialer Intelligenz und Kompetenz der Wähler und Wählerinnen zu gewichten, ist interessanterweise noch niemand gekommen. Das wäre immerhin ein Ansatz, dem ich etwas abgewinnen könnte...

Eugen Prinz


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