Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wahlrecht...

Jens, Thursday, 06.05.2004, 22:42 (vor 7946 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Wahlrecht... von Eugen Prinz am 06. Mai 2004 16:13:18:

Wie soll das eigentlich praktisch durchführbar sein? Wer soll für ein Neugeborenes wählen gehen? Der Vater oder die Mutter? Was ist, wenn sich beide darüber nicht einig werden?
Und was hat das noch mit Demokratie zu tun, wenn so plötzlich eine Person mehrere Stimmen abgeben kann?

...die begründen das offenbar mit der Forderung nach Gleichberechtigung - und natürlich soll es auf ein Stellvertreterwahlrecht hinauslaufen...
Eugen

Ein Stellvertreterwahlrecht ist hier verfassungswidrig. Desweiteren meine ich, dass eine Demokratie nur mit direktem Wahlrecht Sinn macht - alles andere ist nur dummes Gelaber - denn Eltern werden nicht nach ihren Kindern sondern nach ihren eigenen Interessen die Stimme "für das Kind" abgeben. Oder glaubst du, ein politisch gebildeter CDU-Jugendlicher mit 16 Jahren ist froh wenn sein SPD-Papa oder Die-Feministische-Partei-Mama eine Stimme für ihn abgibt? Ich kenne solch ähnliche Differenzen früher mit meinen Eltern.

"Kinderwahlrecht" - der Schwachsinn findet offenbar immer wieder Gehör, das ganze auch noch in einem euphemistischen Mantel - in Wirklichkeit sollte es "Zeitstimme für Eltern" heißen. Mit "Gleichberechtigung" hat das nichts zu tun.

Alles ist ein Zeichen dafür,dass es mit dem Land zugrunde geht, wenn man sich über solche Schwachsinnsumsetzungen auch noch Gedanken macht.

Jens


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