Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zustimmung nie und nimmer

Peter, Friday, 07.05.2004, 02:30 (vor 7946 Tagen) @ Karin

Als Antwort auf: Re: Zustimmung nie und nimmer von Karin am 06. Mai 2004 22:47:42:

Ich will die Ausuebung der Kinderstimme an das Sorgerecht knuepfen.

Du:

In welcher Traumwelt lebst Du denn ?
bei nichtehelichen Kindern gilt das per se nicht und bei Geschiedenen Eheleuten hat die Mutter jederzeit die besseren Karten auf ein alleiniges Sorgerecht.

Auch bei nichtehelichen Kindern ist eine gemeinsame Sorge möglich, nur muss die Mutter einmal zustimmen, danach kann sie es nicht einfach wieder entziehen. Die Frage des gemeinsamen Sorgerechts geht ueberhaupt weiter als ein mögliches Wahlrecht und sollte unabhängig davon vorangetrieben werden. Die Fälle, in denen alleiniges Sorgerecht uebrig bleibt, sollten nicht zu einem weiteren merkbaren Ungleichgewicht der Geschlechter an der Urne fuehren.

Dass es ein solches Ungleichgewicht schon gibt, liegt an der kuerzeren Lebenserwartung der Männer. Die Rentnerinnen sind doch schon jetzt ein machtvoller Stimmblock. Das politische Gewicht der Rentnerinnen zu vermindern, ist ein Hauptanliegen des Kinderwahlrechts.

Und wie willst Du das Kind einer Grünen und eines CDU-mitglieds wählen lassen ?
müssen dann die Eltern gemeinsam in die Wahlkabine, damit der eventuell ausgehandelte Kompromiss auch kontrolliert werden kann ?

Wenn die Eltern sich nicht einigen können, wird keine Stimme des Kindes gezählt. Wenn die Eltern bei mehreren Kindern nicht auf die naheliegende Lösung verfallen, sich die geraden Kinderstimmen zu teilen, sind sie gerechterweise am Ausueben der Kinderstimmen gehindert.

Gruß,

Peter
(der das Kinderewahlrecht immer noch fuer eine Generationenfrage hält und nicht fuer eine Geschlechterfrage)


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