Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wahlrecht für Kinder?

reinecke54, Friday, 07.05.2004, 14:52 (vor 7945 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Wahlrecht für Kinder? von Eugen Prinz am 06. Mai 2004 14:49:30:

Sowas wurde ja auch schon aus anderen parteien heraus
vorgeschlagen, z.b. von herrn Solms (FDP).

Ich denke, das ist der falsche weg, eine kommende
quasi-diktatur der alten zu vermeiden. Nach den
vorschlaegen soll wohl die stimme eines kindes
auf mutter und vater aufgeteilt werden. Aber was
ist, wenn ein elternteil nicht deutscher ist und
eventuell sogar nicht in D wohnt. Hat das kind
dann nur eine halbe stimme? Was ist, wenn der
vater nicht bekannt ist (z.b. kuenstliche befruchtung,
ManNotIncluded). Was ist bei adoption? Was ist bei
waisenkindern? Was ist, wenn eine behoerde zum vormund
bestellt wird? Uebt dann der staat das wahlrecht aus?
Da lassen sich zu viele krause situationen konstruieren.


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