Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wählen an 14 - Vorsicht grün!

Ferdi, Friday, 07.05.2004, 14:54 (vor 7945 Tagen) @ Bruno

Als Antwort auf: Wählen an 14 - Vorsicht grün! von Bruno am 07. Mai 2004 11:40:24:


Hallo Bruno!

Zunächst einmal: Ein solches Vorhaben, ein Stellvertreterwahlrecht für unmündige Kinder auf die Eltern bzw. den erziehenden Elternteil einzuführen, ist verfassungswidrig und daher zum Glück nicht durchführbar. Die damit verbundenen Gefahren hast Du sehr gut beschrieben. Lediglich über die Neufestsetzung der Altersgrenze zum Wahlrecht kann man vernünftig diskutieren. Auf jeden Fall sollte dann aber mit dem gleichen Alter auch die volle Strafmündigkeit einsetzen, denn einem Jugendlichen, dem man die geistige Kompetenz einer Wahlentscheidung einräumt, dem muss man dann auch abverlangen können, dass er die Verantwortung für seine sonstigen Taten (und Untaten) trägt.

Gruss,
Ferdi


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