Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wählen an 14 - Vorsicht grün!

Manfred, Friday, 07.05.2004, 15:28 (vor 7945 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: Wählen an 14 - Vorsicht grün! von Jörg Rupp am 07. Mai 2004 12:14:31:

Das gilt genau so für Erwachsene.
Es gibt kein argument gegen das Kinderwahlrecht, das nciht auch auf Erwachsene anwendbar wäre.

Doch, und ich habe mich ja dazu schon geäussert.
Es ist eine Frage der Wahrscheinlichkeiten, daran führt kein Weg vorbei.
Wenn man es für wahrscheinlich hält, dass ein Erwachsener (z.B. wegen "unzureichender" Bildung) des Wählens unfähig ist und man irrt sich, dann tut man dem Betroffenen bitter Unrecht und verletzt wesentliche demokratische Grundsätze.
Da aber Jugendliche irgendwann erwachsen werden, halte ich hier keine Ungerechtigkeit für gegeben.

Oder plädierst Du gleichzeitig für aberkennung des Wahlrechts bspw. für Alkoholiker?

Diese Frage ist schon wieder der schleichende Beginn persönlicher Angriffe unter dem Deckmäntelchen von Ironie. Nicht selten der Anfang vom Ende einer sachlichen Diskussion. Trotzdem will ich versuchen, das zu beantworten:

Ja, ich könnte mir vorstellen das Wahlrecht zeitlich befristet in allen Fällen auszusetzen, wo nachweislich ein Mindestmaß an geistiger Zurechnungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Allerdings gestehe ich derzeit keiner Instanz (nicht der Psychatrie auch keinem Gericht) zu, darüber mit sicherheit urteilen zu können.

Gruß,
Manfred


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