Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Hetzi, Thursday, 22.04.2004, 20:58 (vor 7960 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von reinecke54 am 22. April 2004 14:01:26:

Artikel 12B: Neger vom vollendeten achzehnten
Lebensjahr koennen zum lebenslaenglichen Zwangsdienst
auf Baumwollfeldern herangezogen werden.

Da hast du doch glatt noch einen wichtigen § zur Änderung vergessen. Es brauch noch zusätzlich eine Erwähnung im Artikel 4 Abs 3 der Europäische Menschenrechtskonvention, wohnach die für schwarze verpflichtende Dienstleistung auf Baumwollfelder nicht als Zwangsarbeit zu gelten hat. Somit ist auch klar, dass in deinem Artikel 12B nicht von Zwangsarbeit die rede sein darf. Ich würde einen neutraleren Begriffe wie Dienstleistung als Ersatz vorschlagen.

Hetzi

PS: Ja in Art 4 Abs 3b der Europäische Menschenrechtskonvention steht, dass die Wehrpflicht nicht als Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit gilt!


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