Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Emmalein, Thursday, 22.04.2004, 14:24 (vor 7960 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von reinecke54 am 22. April 2004 08:52:09:

Man muss auch noch artikel 19 absatz 2 in betracht ziehen:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Ich denke, die wehrpflicht in artikel 12a tastet artikel 1
(wuerde des menschen), artikel 3 (gleichheit) und artikel
12 (zwangsarbeit) in ihrem wesensgehalt an. Der artikel 12a
haette gar nicht eingefuehrt werden duerfen - wenn es nach
der logik ginge ...

Hmm, reinicke,

aber ich weiss nicht, ob man gegen so einen Artikel klagen kann!

Dieser Artikel (12 a) fällt aus der Logik des Grundgesetzes heraus, das ist wahr, aber ebenso wahr ist, dass alle Artikel des Grundgesetzes den gleichen Rang haben.

Nun wundert es mich, dass da zwei widersprüchliche Artikel ko-existieren.

Wie ist das rein rechtlich zu werten? Gibt es hier vielleicht Jura-Studenten, die sich intensiv mit Verfassungsrecht beschäftigen?

Es grüsst fragend
das Emmalein


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