Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Andreas, Thursday, 22.04.2004, 12:00 (vor 7960 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von Ferdi am 21. April 2004 23:15:34:

Hallo Ferdi,

vor allem wird es auch problematisch, wenn man die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts mal konsequent zu Ende denkt. Wenn also vollständig miteinander kollidierende Grundrechte in der Verfassung erlaubt sind, weil sie denselben Verfassungsrang haben, dann könnte der Gesetzgeber ja irgendwann auf die Idee kommen, den Artikel 5 (freie Meinungsäußerung) einfach dadurch abzuschaffen, indem er einen weiteren Artikel X einführt mit dem Wortlaut: "Niemand hat das Recht auf freie Meinungsäußerung." Dann muß man nur noch erklären, daß beide Artikel 5 und X denselben Verfassungsrang haben. Damit sind der Willkür Tür und Tor geöffnet.

viele Grüße
Andreas


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