Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Emmalein, Wednesday, 21.04.2004, 16:57 (vor 7961 Tagen) @ hetzi

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von hetzi am 21. April 2004 13:27:20:

Hi, Hetzi,

hier geht es nur darum, dass alle Wehrpflichtigen gleich behandelt werden sollen; es geht nicht darum, dass die Wehrpficht generell rechtswidrig ist.

Ich fürchte, auch das Kölner Vewaltungsgericht hat weniger Macht als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ja in seinen Augen die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht trotz Artikel 3 festgesetzt hat.

Die Wehrpflicht auf dem Klageweg abzuschaffen, funktioniert also nicht.

Besser wäre es, von den militärischen Erfordernissen auszugehen. Wehrpflichtige können den Grossteil der heutigen Aufgaben der Armee sowieso nicht mehr übernehmen. Für das meiste, beispielsweise für einen Einsatz in Afghanistan, braucht man gut ausgebildete Fachkräfte. Diese Fachkräfte lassen sich in der kurzen Zeit des Wehrdienstes sowieso nicht ausbilden. Andere Länder haben das verstanden und sind trotz abgeschaffter Wehrpflicht militärisch recht erfolgreich bei ihren Operationen (GB, USA z. B.).

Vielleicht lassen sich ja auch die Parteien dafür gewinnen, die Wehrpflicht abzuschaffen - hier könnte man mit dem Argument der Gleichberechtigung arbeiten,auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Sache schon mal anders gesehen hat. Einzelne politische Aktivitäten in der Richtung gab es ja zumindest in den kleinen Parteien wie etwa der FDP und den Grünen schon häufiger, nur richtig durchgesetzt haben die sich nie.

Auf jeden Fall: Der Klageweg funktioniert nicht.

Es grüsst freundlich
das Emmalein


gesamter Thread:

 

powered by my little forum