Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Andreas, Wednesday, 21.04.2004, 16:21 (vor 7961 Tagen)

Kölner Gericht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

Das Kölner Verwaltungsgericht hat die seit Juli 2003 geltende Praxis der Einberufung zur Bundeswehr in einer Grundsatzentscheidung als rechtswidrig eingestuft. Sie sei willkürlich, da sie gegen das Gebot der Wehrgerechtigkeit verstoße, urteilten die Richter.

Ein wichtiges Kriterium sei, dass mittlerweile weniger als die Hälfte der Wehrpflichtigen auch tatsächlich eingezogen werde. Gegen die Entscheidung kann Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden (Az: 8 K 154/04). Bereits zuvor hatten die Kölner Richter in einem Eilverfahren entschieden, die derzeitige Regelungen zur Einberufung verstießen gegen das Prinzip der Gleichbehandlung und das Grundgesetz.

Verheiratete Wehrpflichtige werden seit fast einem Jahr nicht mehr einberufen. Dies gilt auch für Männer, die älter als 23 Jahre sind oder bei der Musterung nicht in die ersten beiden Tauglichkeitsstufen fallen.

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3212914_TYP6_THE_NAVSPM1_REF1_BAB,00.html


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