Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig

reinecke54, Thursday, 22.04.2004, 17:01 (vor 7960 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht: Einberufungspraxis ist rechtswidrig von Emmalein am 22. April 2004 11:24:14:

aber ich weiss nicht, ob man gegen so einen Artikel klagen kann!

Das geht schon. Auch mit einer 2/3-mehrheit
kann das parlament das GG nicht so aendern,
dass grundrechte in ihrem wesensgehalt
angetastet werden (verfassungswidrige
verfassungsnorm). Eine klage vor dem
verfassungsgericht waere dann moeglich.
Es wurden auch schon (in den 70ern?) klagen
gegen 12a eingereicht. Die wurden auch
verhandelt, aber abschlaegig beurteilt.
Das konnte nur mit einer gehoeringen portion
juristischer rabulistik geschehen. Der
zeitgeist spiel eine grosse rolle.

Haette das verfassungsgericht das akzeptiert,
wenn das parlament einen artikel 3A eingefuehrt
haette:

Artikel 3A: Juden tragen einen Judenstern.

oder einen artkel 12B:

Artikel 12B: Neger vom vollendeten achzehnten
Lebensjahr koennen zum lebenslaenglichen Zwangsdienst
auf Baumwollfeldern herangezogen werden.


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