Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Neues Scheidungsrecht

Andi, Friday, 05.03.2004, 22:07 (vor 8007 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Neues Scheidungsrecht von Emmalein am 04. März 2004 12:48:29:

Hi, Andi,
Du beurteilst sie aber nicht aufgrund der Kenntnis der Situation, sondern nur aufgrund eines einzigen Faktums: Dass sie sich hat scheiden lassen. Du berücksichtigst dabei keinerlei Umstände usw.
Das heisst für mich umgekehrt: Du findest, dass eine Frau sich um des Kindes willen mit einem Betrüger, einem Gewalttäter, einem Alkoholiker, einem Kriminellen abfinden soll. Das finde ich eine Zumutung. Ich bin froh, dass nicht alle Männer so denken.
Es grüsst immer noch wütend
das Emmalein

Hallo Emmalein

Ich beurteile die Frau (bei der Frage, ob ich mich auf sie einlasse) auf Grund der Kenntnisse, die ich habe. Wenn ich mehr Kenntnisse habe, berücksichtige ich die auch. Das ist doch kein Grund, wütend zu werden.

Falls ich weiß, dass der Vater des Kindes der Frau ein Betrüger, ein Gewalttäter, ein Alkoholiker oder ein Krimineller ist, berücksichtige ich das dann natürlich. Ich frage dann, warum sie ein Kind mit einem Betrüger, einem Gewalttäter, einem Alkoholiker, einem Kriminellen wollte. Das finde ich charakterlich fragwürdig. Aber ich weiß, dass es dafür auch andere Erklärungen geben könnte.

freundliche Grüße,
Andi


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