Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Neues Scheidungsrecht

Andi, Wednesday, 03.03.2004, 21:01 (vor 8009 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Neues Scheidungsrecht von Emmalein am 02. März 2004 08:45:50:

So, so, lieber Andi,
und was ist, wenn der Mann pädophil war, oder gewalttätig, oder ein Trinker, oder ein Krimineller, der seine Frau in ein kriminelles Milieu hineinziehen wollte? Vielleicht ist das Kind gar nicht so unglücklich, dass es so einen Vater nicht mehr in seiner Wohnung hat, wenn es vergewaltigt und geschlagen wurde.
Ich will jetzt nicht sagen, dass das jeder Vater tut, von dem sich eine Frau scheiden lässt. Aber manche Väter tun das eben doch. Sie sind nicht alle Engel, so wie nicht alle Frauen, die sich scheiden lassen, Teufel sind. Es kann in manchen Fällen gute, vernünftige Gründe geben, sich von einem Mann oder einer Frau trotz Kind scheiden zu lassen. Sich ein solches Urteil zu erlauben, spricht nicht gerade für Dich.
Es grüsst ärgerlich
das Emmalein

Hallo Emmalein

Ah, du suchst nach Ausnahmen und Einzelfällen? Na, die gibts natürlich, da werde doch bitte nicht gleich ärgerlich. Wenn Du nach Ausnahmen suchst, dann heißt das also, dass Du dem Grundsatz zustimmst, dass ein Mann eine Frau mit Kind, die ihren Mann verlassen hat, eher meiden sollte. Schön, dass wir hier Übereinstimmung hergestellt haben.

PS: Nagel mich bitte nicht auf diesen Grundsatz fest. Es kann sein, dass ich mich in meinem späteren Leben einmal anders entscheide. Wegen der Ausnahmen und Einzelfälle....

Viele Grüße,
Andi


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