Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Neues Scheidungsrecht

Emmalein, Thursday, 04.03.2004, 14:48 (vor 8009 Tagen) @ Andi

Als Antwort auf: Re: Neues Scheidungsrecht von Andi am 03. März 2004 20:56:15:

Vielleicht sollte man auch mal zur Abwechslung hier, den ethischen Grundsatz einführen, daß kein Mensch kritisiert werden darf, wenn er oder sie aus einer Beziehung aussteigt, die ihm oder ihr persönlich und subjektiv unerträglich geworden ist.
Gruß
Anti-Sexistin

Hallo Anti-Sexistin
Da stimme ich Dir zu. Aber wenn ich überlege, dass ich mich auf eine Frau mit Kind, die ihren Mann verlassen hat, eher nicht einlasse, dann kritisiere ich sie nicht, ich beurteile sie nur. Und darauf sie zu beurteilen, kann ich in dieser Situation nicht verzichten.
Viele Grüße,
Andi

Hi, Andi,

Du beurteilst sie aber nicht aufgrund der Kenntnis der Situation, sondern nur aufgrund eines einzigen Faktums: Dass sie sich hat scheiden lassen. Du berücksichtigst dabei keinerlei Umstände usw.

Das heisst für mich umgekehrt: Du findest, dass eine Frau sich um des Kindes willen mit einem Betrüger, einem Gewalttäter, einem Alkoholiker, einem Kriminellen abfinden soll. Das finde ich eine Zumutung. Ich bin froh, dass nicht alle Männer so denken.

Es grüsst immer noch wütend
das Emmalein


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