Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag..

Anonyma, Tuesday, 16.12.2003, 13:32 (vor 8087 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag.. von Peter am 15. Dezember 2003 19:57:19:

..mit einem Unterschied: Es gibt keine Zwangslage,die Dich in eine Ehe hineinzwingt. In einen Mietvertrag kannst Du durch die Zwangslage Wohnungslosigkeit hineingezwungen werden.

Ein gutes Argument, um den Vertragspartnern die Vertragsformulierung freizustellen und nicht einen davon nachher mit Sittenwidrigkeit argumentieren zu lassen - es gab keine Zwangslage zu heiraten, weder für den Mann noch für die Frau.
Gruß,
Peter

Nun ja,

aber wenn in einem Vertrag eindeutig Sittenwidrigkeit gegeben ist, gilt er immer als nichtig, egal, ob eine Zwangslage vorlag oder nicht. Es ist nur meist so, dass einer der Vertragspartner in einer solchen Situation extrem unter Druck gesetzt wird.

Beispielsweise kann es ja sein, dass Du der Frau gesagt hast, unterschreib, sonst sind wir geschiedene Leute. Wenn sie Dich liebt, wird sie unterschreiben, ohne nachzudenken. Das hätte dann auch schon etwas von einer Zwangslage.

Gruß
Anonyma


gesamter Thread:

 

powered by my little forum