Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......

Peter, Tuesday, 09.12.2003, 16:56 (vor 8094 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von Odin am 09. Dezember 2003 14:41:56:

Wenn also ständig neue Regelungen vom Gesetzgeber (oder von den Gerichten) beschlossen werden, die einen bestehenden Vertrag berühren, müßte man doch - ohne Sanktion - den Vertrag einseitig auflösen können.

Der Staat kann sich alles erlauben, wortwörtlich, es sei denn, es berührt internationales Recht. Ein Ehevertrag kann vom Staat nach Gutdünken geändert werden, als Begründung reicht Wischiwaschi. Ein Problem hier sehe ich darin, dass der Staat nur in seinen Gerichten handelt und der Gesetzgeber außen vor bleibt. Zwar ist der Gesetzgeber im Moment stark feministisch beeinflusst, aber in einer offenen politischen Diskussion um eine Gesetzesänderung könnten antifeministische Argumente zumindest noch gehört werden und eventuell eine so ungerechte Entscheidung kippen.

Wenn ein Mann Kinder haben will, wird der Frau zunehmend vomn Staat Mittel in die Hand gegeben, ihn ohne Gegenleistung auszunehmen. Eheverträge mit Unterhaltsbegrenzung können für ungültig erklärt werden; Vaterschaftstest ohne Zustimmung der Mutter können verboten werden; den Müttern unehelicher Kinder kann Betreuungsunterhalt zugesprochen werden, der dem von Ehefrauen gleicht, eventuell noch Anschlussunterhalt, weil die Mutter durch die lange Kinderbetreuung ja schlechter wieder ein gute Arbeit bekommt. Die Möglichkeit der Versklavung von Männern durch Vaterschaft sind kaum begrenzt.

Gruß,

Peter


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