Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......

Odin, Tuesday, 09.12.2003, 16:45 (vor 8094 Tagen) @ AJM

Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 11:01:06:

Okay, anders ausgedrückt: Er HÄTTE sich informieren können, worauf er sich einläßt. Mit dem zu erwartenden Richterspruch wird aber dagegen ein geschlossener Vertrag für nichtig erklärt, also eine gewisse Rechtssicherheit aufgegeben.

Bei derart wichtigen und lebensentscheidenden Verträgen ist es anderswo bereits üblich, daß es eine Aufklärungspflicht gibt, die vor Schaden bewahren soll. Wenn Du heute eine einzige 1Euro Aktie kaufst, mußt Du schon tausend Sachen unterschreiben, daß du hierüber und darüber informiert worden bist.
Warum sind unsere Standesbeamten nicht verpflichtet, einen Ehemann vor der Ehe darüber zu beraten, was rechtlich auf ihn zukommt? Auch im Falle von Nachkommen.


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