Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......

Ferdi, Wednesday, 10.12.2003, 15:39 (vor 8093 Tagen) @ Gast Andreas

Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von Gast Andreas am 10. Dezember 2003 12:02:02:

Keine eheähnliche Partnerschaft mehr!
Dumme Frage: Können auch eheähnliche Partnerschaften eine Unterhaltspflicht auslösen?
Wenn ja: was konstituiert eine solche?

Gruß
Andreas

Hi Andreas!

Eheähnliche Partnerschaften sind ebenfalls gefährlich, wenn daraus Kinder hervorgegangen sind und wenn sie länger dauern. Das Gewaltschutzgesetz droht mit Wohnungsverlust, wenn eine "auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft" besteht. Insofern kein Unterschied zu einer Ehe. Hier ist Vorsicht geboten: Immer, wenn die Frau behauptet, nicht beweist, vom Mann geschagen worden zu sein, wird das vom Gewaltschutzgesetz als Beweis gewertet und der Mann ist erstmal seine Wohnung los. Da ist es auch kein Trost, wenn er sie wer weiss wann auf Grund eines Gerichtsurteils wieder bekommt. Das Problem ist hier die Beweislastumkehr und die Abschaffung der Unschuldsvermutung. Direkte Unterhaltsasprüche bei Trennung einer solchen Partnerschaft ohne Kinder gibt es meines Wissens zwar nicht, aber das oben Gesagte sollte Warnung genug sein.

Gruss,
Ferdi


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