Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......

AJM, Tuesday, 09.12.2003, 13:01 (vor 8095 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von reinecke54 am 09. Dezember 2003 10:13:08:

Bisher wußte ein Mann, worauf er sich einläßt, wenn er ohne Ehevertrag heiratet (BGB läßt grüßen).

Okay, anders ausgedrückt: Er HÄTTE sich informieren können, worauf er sich einläßt. Mit dem zu erwartenden Richterspruch wird aber dagegen ein geschlossener Vertrag für nichtig erklärt, also eine gewisse Rechtssicherheit aufgegeben.

Eine Überlegung dazu: Wenn ein solcher Ehervertrag für nichtig erklärt wird, die Ehe aber nur unter dieser Vorraussetung geschlossen wurde, dann müßte eigentlich auch diese Ehe nichtig sein.

Gruß

AJM


gesamter Thread:

 

powered by my little forum