Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......

studiosis iuris, Thursday, 11.12.2003, 00:54 (vor 8093 Tagen) @ AJM

Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:

Hallo,

Das ganze war mir schon lange klar und ich habe es vor langer Zeit
auch schon mal dem guten "reishi" als Antwort auf seine Empfehlung der
"knallharten" Eheverträge gepostet. Es gibt zwar ein ursprünglich knallhartes Vertragsrecht in Deutschland (BGB). Doch für Gerichte ist
es eine Kleinigkeit, Verträge für ungültig zu erklären, wenn sie
der Richterin nicht in den Kram passen: Sittenwidrigkeit, Anfechtungen,
Wegfall der Geschäftsgrundlage was auch immer.

Wie schon immer so gilt auch hier: Der Richter benutzt das Gesetz nicht
dazu, eine Lösung zu finden. Sondern seine nach Gutdünken gefundene
Lösung zu legitimieren. Das Gesetz ist für ihn nichts als ein Werkzeug.

Das ganze ist uralt und hat einen laaangen Bart.. schon in den 30ern
benutzten die Richter Änderungen der Auslegungsmethoden, um zbsp die
Mietverträge mit jüdischen Mietern für ungültig zu erklären.
Eine Änderung der Gesetze war überhaupt nicht notwendig.

-mfg stud.iur.

....außer in Deutschland, wenn es eine Frau benachteiligen "sollte".
Am morgigen Mittwoch wird der Bundesgerichthof darüber entscheiden, ob Eheverträge in der jeweils abgeschlossenen Form gültig sind.Es ist zu erwarten, daß die meisten Eheverträge, welche einseitig finanzielle Unterstützung nach einer Trennung ausschließen, für ungültig erklärt werden. Das Ganze soll dann auch rückwirkend für längst geschiedene Ehen gelten.
Man muß sich das mal bildlich vorstellen: Zwei erwachsene, geschäftsmündige Menschen schließen einen Vertrag vor einem Notar, beide im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, und beschließen, daß nach einer eventuellen Trennung die Trennung auch insoweit wirksam sein soll, daß gegenseitige Verantwortung nach diesem Termin nicht mehr vorhanden sein soll. Jeder lebt sein/ihr Leben alleinverantwortlich weiter. Da IMMER ein Partner mehr verdienen wird als der andere, werden somit bei jeder Scheidung zukünftig auch weiter munter verteilt, ob Vertrag oder nicht.
UND: Verträge, gleich welcher Art (auch zwischen Firmen) belasten fast immer den Einen mehr als den anderen. Da aber bei Ehescheidungen häufig der Mann derjenige ist, bei dem was zu holen ist, will unsere feminisierte Rechtsprechung hier eine vorsorgende, vermögenssichernde Lösung mittels eines Ehevertrages einen Riegel vorschieben. Nun könnte ich dem Ganzen noch folgen, wenn wir in Deutschland ein Berufsverbot für geschiedene Frauen hätten. Da dies mitnichten so ist (zum Glück). Das aber nun auch geschlossene Verträge für nichtig erklärt werden sollen, nur weil der "liebe" Ex zu schröpfen sein soll, erschüttert mein Glauben in ein Rechts- und Vertragssystem nachhaltig.
Bisher wußte ein Mann, worauf er sich einläßt, wenn er ohne Ehevertrag heiratet (BGB läßt grüßen). Die selbstbewußten Männer haben sich deshalb nur noch mit Vertrag trauen lassen (sofern sie die "Du-liebst-mich-nicht-Diskussion überstanden haben). Selbst diese Möglichkeit wird es in Zukunft wohl in dieser Form nicht mehr geben. Auf welche Verträge kann man sich überhaupt noch verlassen? Eine eigene Existenzsicherung ist auf jeden Fall kaum noch möglich, sollte jedweder Ausschluß von Zahlungen nach einer Trennung ausgeschlossen sein. Eine Ehe ist dann das größtmögliche Risiko, welches ein Mensch freiwillig eingehen kann.
In diesem Sinne einen schönen Tag
AJM


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