Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Altverträge und neue Rechtssprechung

Karl, Tuesday, 09.12.2003, 19:03 (vor 8094 Tagen) @ AJM

Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:

Normalerweise gibt's im Vertragsrecht den sog. Bestandschutz, d. h. es kommt das Recht zur Anwendung, das bei Vertragsabschluß galt, basta!

Auch die sog. salvatorische Klausel, nach der fallweise unwirksame Bestandteile des Vertrages nicht den Vertrag als Ganzes hinfällig machen, Verständigung der Partner auf wirksame Neuformulierung blablabla, greift hier ausdrücklich nicht!

Einen bestehenden Vertrag an neue Rechtsprechung anzupassen bedarf zwingend eines neuen Vertrages.

Bin zwar kein Jurist, hab aber öfter mit sonem Scheiß zu tun.

Gruß Karl


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