Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag..

Anonyma, Friday, 12.12.2003, 11:28 (vor 8092 Tagen) @ AJM

Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:

...wenn er gegen die guten Sitten und gegen das Gesetz verstösst. Beispielsweise ist man nicht gezwungen, fünf Jahre in einer Mietwohnung zu bleiben, wenn man beruflich sich woanders hin orientieren muss, auch wenn man den Vertrag unterschrieben hat. Das Ganze gilt dann als Knebelvertrag und ist rechtlich ungültig.

Grüße
Anonyma


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