Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......

Peter, Wednesday, 10.12.2003, 17:05 (vor 8093 Tagen) @ Gast Andreas

Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von Gast Andreas am 10. Dezember 2003 12:02:02:

Können auch eheähnliche Partnerschaften eine Unterhaltspflicht auslösen?

Noch nicht aus sich heraus, aber sie können Betreuungsunterhalt verlängern: Um einer Mutter zu erleichtern nicht abzutreiben, hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren beschlossen, dass auch Väter unehelicher Kinder nicht nur dem Kind Unterhalt leisten müssen, sondern für die ersten drei Jahre auch der Mutter. Die drei Jahre können aber verlängert werden, wenn eine eheähnliche Gemeinschaft vorlag, 'weil dann die Erwartungshaltung der Mutter auf Versorgung berücksichtigt werden muss'.

Wenn ja: was konstituiert eine solche?

Die Grenze wir von der Rechtssprechung immer neu gezogen.

Gruß,

Peter


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