Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag..

Ferdi, Friday, 12.12.2003, 12:11 (vor 8091 Tagen) @ Anonyma

Als Antwort auf: Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag.. von Anonyma am 12. Dezember 2003 09:28:26:

...wenn er gegen die guten Sitten und gegen das Gesetz verstösst. Beispielsweise ist man nicht gezwungen, fünf Jahre in einer Mietwohnung zu bleiben, wenn man beruflich sich woanders hin orientieren muss, auch wenn man den Vertrag unterschrieben hat. Das Ganze gilt dann als Knebelvertrag und ist rechtlich ungültig.
Grüße
Anonyma

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Hallo!

Sicher gibt es gesetzliche Regelungen, die Bestandteile eines Vertrages von vorneherein ausschliessen, wenn dadurch einer der Vertragspartner übervorteilt wird. Aber so gesehen ist eine Ehe ja auch eine besondere Form eines Vertrages. Und hier wird eben das nicht ausgeschlossen, was den männlichen Vertragspartner übervorteilt. Daher ist eine Ehe in der derzeit vorliegenden rechtlichen Form auch ein sittenwidriger Knebelvertrag und demnach rechtlich ungültig.

Gruss,
Ferdi


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