Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......

Odin, Tuesday, 09.12.2003, 16:41 (vor 8094 Tagen) @ AJM

Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:

Es ist für mich sowieso eine Frage, ob man einen Vertrag im nachhinein für nichtig erklären kann, wenn sich wichtige Vertragsbedingungen ständig ändern. Bei Versicherungen gibt es da ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Wenn also ständig neue Regelungen vom Gesetzgeber (oder von den Gerichten) beschlossen werden, die einen bestehenden Vertrag berühren, müßte man doch - ohne Sanktion - den Vertrag einseitig auflösen können.


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