Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Weißt du...

Xenia, Friday, 13.06.2003, 21:00 (vor 8272 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Weißt du... von Sven am 13. Juni 2003 17:28:33:

Fakt ist:

> Wenn eine Frau darüber entscheiden kann, ob ihr Kind leben darf oder sterben muss, >enthält man ihm sein ihm
> zustehendes Lebensrecht vor.

Fakt ist, wenn eine Frau per Gesetz gezwungen wird, ein Kind auszutragen, enthält man ihr das Recht auf Selbstbestimmung vor.

Und jetzt?


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