Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: PS

Xenia, Thursday, 12.06.2003, 23:54 (vor 8273 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: PS von Sven am 12. Juni 2003 14:41:40:

Das Selbstbestimmungsrecht rechtfertigt keine Tötung.

Das Selbstbestimmungsrecht rechtfertigt jede Entscheidung der Frau über ihren Körper.

Das Kind entwickelt schon nach einigen Wochen ein
Bewusstsein und ist ein selbstständiger Mensch.

Das ist es nicht, denn es kann außerhalb der Gebärmuter nicht überleben, da es nicht vollentwickelt ist. Ansonsten könnten wir uns ja auch den ganzen Schmus mit den neun Monaten sparen und zu Beuteltieren werden.

Und die Tötung eines selbstständigen Menschen unter solchen
Umständen wie einer Abtreibung nennt man gemeinhin Mord.

Wo ist die Heimtücke?

Xenia


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