Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: PS

Ferdi, Friday, 13.06.2003, 02:02 (vor 8273 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: PS von Sven am 12. Juni 2003 21:36:39:

Hallo Leute!

Jede Freiheit, auch die Freiheit der Selbstbestimmung hört da auf, wo sie die Freiheit und die Existenzgrundlage anderer Menschen beschneidet. Das ist hier eindeutig der Fall.

Xenia besteht unter allen Umständen auf dem Selbstbestimmungsrecht über sich selbst, trotzdem dadurch ein anderer Mensch zu Schaden kommt, indem er getötet wird. Wir können noch Dutzende von solchen Bildern posten oder Texte verlinken wie es Sven getan hat, wir werden Xenia nicht von ihrer Einstellung abbringen können. Für mich und für alle anderen hier (ausser Xenia natürlich) ist diese Einstellung indiskutabel. Die Tötung eines Menschen ist eine wirklich absolute Grenze, gewissermassen die Lichtgeschwindigkeit menschlicher Ethik, die nicht überschritten werden kann, wenn der Mensch sich noch als "Mensch" bezeichnen will. Ein Fötus ist ein Mensch, wie die zahlreichen Bilder und Abhandlungen klar zeigen. Xenia stellt sich mit ihrer Höherbewertung des Verfügungsrechtes über ihren Körper über das Lebensrecht eines heranwachsenden Menschen ausserhalb jeglicher menschlicher Ethik und hat daher eigentlich die Anwendung dieser menschlichen Ethik auf sich selbst verwirkt. Es ist daher in meinen Augen nicht unethisch wenn ich wünsche, dass Xenia von der Natur durch eine Krankheit von ihrer Gebärfähigkeit befreit wird. Dann kann sie bis zum geht-nicht-mehr selbstbestimmen und braucht sich nie mehr den unangenehmen Gedanken an die Tötung eines Menschen zu stellen. Damit wäre sie doch aus dem Dilemma heraus.

Für mich ist das Leben eines Menschen unantastbar. Wenn wir hier zulassen, dass diese Mauer eingerissen wird, dann werden bald auch andere, erwachsene Menschen getötet. Ich sehe keinen Sinn mehr darin, weiter in diesem Thread zu argumentieren. Es ist zwecklos.

Gruss,
Ferdi


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