Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: PS

Sven, Friday, 13.06.2003, 12:19 (vor 8272 Tagen) @ Xenia

Als Antwort auf: Re: PS von Xenia am 12. Juni 2003 22:15:19:

Jetzt hast du dich selbst in die Enge getrieben. Denn wer einen Schutzbefohlenen tötet, handelt gesetzeswidrig.

Und trotzdem ist Abtreibung nicht gesetzwidrig. Nix mit Enge.
Xenia

Sie ist in jedem Fall rechtswidrig so weit ich weiß, sie bleibt nur straffrei.


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