Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: PS

Xenia, Friday, 13.06.2003, 20:27 (vor 8272 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: PS von Sven am 13. Juni 2003 09:19:41:

Jetzt hast du dich selbst in die Enge getrieben. Denn wer einen Schutzbefohlenen tötet, handelt gesetzeswidrig.

Und trotzdem ist Abtreibung nicht gesetzwidrig. Nix mit Enge.
Xenia

Sie ist in jedem Fall rechtswidrig so weit ich weiß, sie bleibt nur straffrei.

Tja, und nun? Hatten wir nicht irgendwoanders mal geklärt, dass das, was der Gesetzgeber vorschreibt angeblich keinen realen Tatsachen Folge leistet?

Xenia


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