Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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BRD-Realität der Zensur

Rainer ⌂, Thursday, 15.10.2009, 20:05 (vor 5919 Tagen) @ Diana

Ja, steht ja schön treffend drin - dass man den angeblich ach so
schädlichen Zusatzstoff, der in diesen Büchern drin sein soll, als Vorwand
nimmt, um "das Alte" auszumerzen. Vor allem die Art und Weise, wie da
(scheinbar!) übers Ziel hinausgeschossen wird: eine Weitergabe jeglicher
Art ist bei Strafandrohung verboten! Wegen des "Schutzes der Kinder"

Bei uns ist das nicht anders. Durch die letzte Änderung des Jugenschutzgesetzes ist jede Schrift, Bild oder Film als "nur frei über 18Jahre" eingestuft, wenn keine Einstufung, z.B. "Frei ab 12 Jahre", vorhanden ist. Vorher war alles frei, was keine Einstufung hatte.

Dies bedeutet das alte Kinderbücher und Kinderfilme, die üblicherweise keine Einstufung haben, nicht mehr öffentlich angeboten oder gehandelt werden dürfen. Angeboten werden dürfen sie nur noch in Räumlichkeiten die für Jugendliche unzugänglich sind, etwa wie Pornofilme. Da Niemand den Aufwand treibt hat man auf einfache Weise den legalen Weg zu alter Literatur und zu alten Filmen abgeschnitten.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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