Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Erfolgsaussichten sind glänzend

Christine ⌂, Friday, 29.09.2006, 17:52 (vor 7009 Tagen) @ Daddeldu

Eine Rechtschutzversicherung hätte in dem Fall auch nichts gebracht,
weil auch diese nur bei Erfolgsaussicht eintritt.

Aber die Erfolgsaussichten bei einer Klage auf Zustimmung zur Kündigung
sind glänzend, annähernd 100 %. Hier würde die Rechtschutzversicherung -
bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - mit Sicherheit
Deckungszusage erteilen.

Sorry ich gebe zu, soweit habe ich jetzt nicht gedacht. Meine Aussage bezog ich rein auf den Mietvertrag und da kommt er nun mal ohne Zustimmung des Vermieters nicht heraus.

In Deinem Fall könnte Dir allerdings auch kein Mieterverein
helfen.

Aber warum denn nicht? Die könnten zumindest ein Aufforderungsschreiben an
die Ex schreiben, in dem dargelegt wird, dass sie zur Zustimmung
verpflichtet ist. Ist sie nämlich.

Daddeldu

Das wäre sehr wahrscheinlich der billigere Weg als über einen Rechtsanwalt. Es sieht offiziell aus und das zieht dann in manchen Fällen schon.
Na ja, meine Aussagen waren nicht ganz falsch, aber auch nicht richtig *g*

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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