Mietvertrag gemeinsam kündigen
Gemeinsame 2-Zimmer-Wohnung, beide Partner sind im Mietvertrag als
Hauptmieter eingetragen,
Ich werde mir eine eigene Wohnung suchen, also als erster von beiden
ausziehen. Was sie macht, weiß ich noch nicht.
Das Wichtigste: Eine wirksame Kündigung des Mietvertrages kann nur von euch beiden gemeinsam kommen. Und solange dem Vermieter keine wirksame Kündigung zugeht, kann er Dich auch alleine für die gesamte Miete haftbar machen, sogar dann, wenn Du längst nicht mehr dort wohnst. Natürlich hast Du dann einen Regressanspruch gegen Deine Exfreundin. (Hinweis: Das alles hat nichts mit Mann - Frau zu tun, sondern liegt an den [geschlechtsneutralen] Regeln über die sog. Gesamtschuld.)
Wenn der Vermieter sich drauf einlässt, kannst Du mit ihm einen Aufhebungsvertrag machen, mit dem er Dich aus der Haftung entlässt. Unbedingt schriftlich!
Im Notfall musst Du Deine Ex auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.
50% der Einrichtung hat sie mit eingebracht, 25%
habe ich gekauft, 25% habe ich mit eingebracht.
Dein Zeug kannst Du natürlich mitnehmen.
Ich habe nachweislich für die gesamte Zeit alleine die Miete gezahlt und
zu 90% Energie und Nebenkosten.
Theoretisch könntest Du von ihr 50 % der Miete und 45 % der Nebenkosten verlangen, aber ob das aussichtsreich ist...?
In der Küche ist ein Stück eigene Wasserinstallation: 3m PP-Rohr (je warm
und kalt) und 3m Abwasserrohr. Muß ich das abbauen? Wenn es bei dieser
Installation später Rohrbruch gibt: Wer ist dann verantwortlich?
Mit dem Vermieter besprechen und im Übernahmeprotokoll die Abmachung festhalten.
Außerdem mit ihm zu regeln:
Was ist mit der Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr?
Wurde eigentlich eine Kaution gezahlt? An wen ist diese zurück zu zahlen?
Das unkomplizierteste für Dich wäre, wenn Deine Ex zeitgleich mit Dir ausziehen würde.
Eure Kündigung muss spätestens am Donnerstag, 5. Oktober 2006 beim Vermieter sein, damit sie noch zum 31.12.2006 wirkt; sonst wirkt sie eben erst zum 31.01.2007.
Gruß, Daddeldu
gesamter Thread:
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? -
nichtzeuger,
28.09.2006, 13:30
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? -
Christine,
28.09.2006, 14:21
- zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall -
nichtzeuger,
28.09.2006, 14:43
- zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall - Christine, 28.09.2006, 15:18
- zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall -
nichtzeuger,
28.09.2006, 14:43
- Mietvertrag gemeinsam kündigen -
Daddeldu,
28.09.2006, 15:00
- mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung -
nichtzeuger,
28.09.2006, 16:14
- Nur nicht weich werden! - Daddeldu, 28.09.2006, 18:09
- mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung - Zeitgenosse, 28.09.2006, 22:21
- Eine Rechtschutzversicherung hätte in dem Fall... -
Christine,
29.09.2006, 10:28
- Die Erfolgsaussichten sind glänzend -
Daddeldu,
29.09.2006, 14:08
- danke für die Tips :) - nichtzeuger, 29.09.2006, 16:55
- Die Erfolgsaussichten sind glänzend - Christine, 29.09.2006, 17:52
- Die Erfolgsaussichten sind glänzend -
Daddeldu,
29.09.2006, 14:08
- mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung -
nichtzeuger,
28.09.2006, 16:14
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? - Lucius I. Brutus, 30.09.2006, 04:19
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? -
Christine,
28.09.2006, 14:21