Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten?

nichtzeuger, Thursday, 28.09.2006, 13:30 (vor 7009 Tagen)

Hi!
Über Ehescheidungen und Trennungen mit Kind gibt es ja reichlich Tips, z.B. bei Trennungsfaq. (die leider die entsetzliche Position der Männer/Väter nur geringfügig mildern)

Da ich aber dabei bin, meine "eheähnliche Gemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung ohne Kind" nach 4,5 Jahren aufzulösen, wollte ich vorsichtshalber mal in die Runde fragen, ob es auch da irgendwas zu beachten gibt. Im heutigen Deutschland weiß man(n) ja nie.

Situation:
Gemeinsame 2-Zimmer-Wohnung, beide Partner sind im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen, 50% der Einrichtung hat sie mit eingebracht, 25% habe ich gekauft, 25% habe ich mit eingebracht.
Ich habe nachweislich für die gesamte Zeit alleine die Miete gezahlt und zu 90% Energie und Nebenkosten.
In der Küche ist ein Stück eigene Wasserinstallation: 3m PP-Rohr (je warm und kalt) und 3m Abwasserrohr. Muß ich das abbauen? Wenn es bei dieser Installation später Rohrbruch gibt: Wer ist dann verantwortlich?
Ich werde mir eine eigene Wohnung suchen, also als erster von beiden ausziehen. Was sie macht, weiß ich noch nicht. Rein rational wäre es für sie das beste, wenn sie ihren Lover mit in die jetzige Whg nehmen würde, aber 1.) "würde sie in dieser Whg alles an mich erinnern", 2.) hat sie sich gerade mit ihrem Lover zerstritten und 3.) da sie ihr Geld (Netto-EK 1100,-) nur so verpraßt (daher mußte ich alles zahlen) wird sie mit diesem Lebensstil die Whg. auf Dauer nicht halten können, obwohl sie nur 370,- warm kostet.

Hoffe, das ist nicht zu off-topic, aber eigentlich hat ist es ja auch eine Männerrechtsfrage, denn ich bin in einigen Dingen noch ratlos und würde mich echt über Tips freuen.

danke


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