Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten?

Christine ⌂, Thursday, 28.09.2006, 14:21 (vor 7010 Tagen) @ nichtzeuger

Hi!
Über Ehescheidungen und Trennungen mit Kind gibt es ja reichlich Tips,
z.B. bei Trennungsfaq. (die leider die entsetzliche Position der
Männer/Väter nur geringfügig mildern)

Da ich aber dabei bin, meine "eheähnliche Gemeinschaft mit gemeinsamer
Wohnung ohne Kind" nach 4,5 Jahren aufzulösen, wollte ich vorsichtshalber
mal in die Runde fragen, ob es auch da irgendwas zu beachten gibt. Im
heutigen Deutschland weiß man(n) ja nie.

Situation:
Gemeinsame 2-Zimmer-Wohnung, beide Partner sind im Mietvertrag als
Hauptmieter eingetragen, 50% der Einrichtung hat sie mit eingebracht, 25%
habe ich gekauft, 25% habe ich mit eingebracht.
Ich habe nachweislich für die gesamte Zeit alleine die Miete gezahlt und
zu 90% Energie und Nebenkosten.
In der Küche ist ein Stück eigene Wasserinstallation: 3m PP-Rohr (je warm
und kalt) und 3m Abwasserrohr. Muß ich das abbauen? Wenn es bei dieser
Installation später Rohrbruch gibt: Wer ist dann verantwortlich?
Ich werde mir eine eigene Wohnung suchen, also als erster von beiden
ausziehen. Was sie macht, weiß ich noch nicht. Rein rational wäre es für
sie das beste, wenn sie ihren Lover mit in die jetzige Whg nehmen würde,
aber 1.) "würde sie in dieser Whg alles an mich erinnern", 2.) hat sie
sich gerade mit ihrem Lover zerstritten und 3.) da sie ihr Geld (Netto-EK
1100,-) nur so verpraßt (daher mußte ich alles zahlen) wird sie mit diesem
Lebensstil die Whg. auf Dauer nicht halten können, obwohl sie nur 370,-
warm kostet.

Hoffe, das ist nicht zu off-topic, aber eigentlich hat ist es ja auch eine
Männerrechtsfrage, denn ich bin in einigen Dingen noch ratlos und würde
mich echt über Tips freuen.

Zunächst einmal solltest Du mMn die Papiere durchgehen und schauen, wo ihr da etwas gemeinsames habt, wie z.B.:

Kontovollmacht erteilt: Wenn ja, sofort zurückziehen
Lebensversicherung mit Partner als Begünstigem: Sofort ändern
Haftpflichtversicherung gilt für beide, mitteilen, das Beziehung beendet ist
Bei anderen Versicherungen wird es wohl ähnlich sein

Da man bei der heutigen Rechtslage nicht mehr sicher sein, ob man nicht doch noch für einen ehemaligen Partner aufkommen muß, kannst Du ja Deine wichtigen Papiere wie z.B. Gehaltsbescheinigungen, Bankauszüge vorsichtshalber in Sicherheit bringen.
Dann solltest Du vielleicht noch Wertsachen die Du nicht tagtäglich brauchst, woanders unterbringen wie z.B. Kamera oder Videogerät.
Mehr fällt mir jetzt nicht ein.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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