Die Erfolgsaussichten sind glänzend
Hallo,
Eine Rechtschutzversicherung hätte in dem Fall auch nichts gebracht, weil auch diese nur bei Erfolgsaussicht eintritt.
Aber die Erfolgsaussichten bei einer Klage auf Zustimmung zur Kündigung sind glänzend, annähernd 100 %. Hier würde die Rechtschutzversicherung - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - mit Sicherheit Deckungszusage erteilen.
In Deinem Fall könnte Dir allerdings auch kein Mieterverein helfen.
Aber warum denn nicht? Die könnten zumindest ein Aufforderungsschreiben an die Ex schreiben, in dem dargelegt wird, dass sie zur Zustimmung verpflichtet ist. Ist sie nämlich.
Gruß,
Daddeldu
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- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? -
nichtzeuger,
28.09.2006, 13:30
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? -
Christine,
28.09.2006, 14:21
- zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall -
nichtzeuger,
28.09.2006, 14:43
- zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall - Christine, 28.09.2006, 15:18
- zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall -
nichtzeuger,
28.09.2006, 14:43
- Mietvertrag gemeinsam kündigen -
Daddeldu,
28.09.2006, 15:00
- mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung -
nichtzeuger,
28.09.2006, 16:14
- Nur nicht weich werden! - Daddeldu, 28.09.2006, 18:09
- mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung - Zeitgenosse, 28.09.2006, 22:21
- Eine Rechtschutzversicherung hätte in dem Fall... -
Christine,
29.09.2006, 10:28
- Die Erfolgsaussichten sind glänzend -
Daddeldu,
29.09.2006, 14:08
- danke für die Tips :) - nichtzeuger, 29.09.2006, 16:55
- Die Erfolgsaussichten sind glänzend - Christine, 29.09.2006, 17:52
- Die Erfolgsaussichten sind glänzend -
Daddeldu,
29.09.2006, 14:08
- mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung -
nichtzeuger,
28.09.2006, 16:14
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? - Lucius I. Brutus, 30.09.2006, 04:19
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? -
Christine,
28.09.2006, 14:21