Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung

nichtzeuger, Thursday, 28.09.2006, 16:14 (vor 7010 Tagen) @ Daddeldu

Wenn der Vermieter sich drauf einlässt, kannst Du mit ihm einen
Aufhebungsvertrag machen, mit dem er Dich aus der Haftung entlässt.
Unbedingt schriftlich!

Dann wäre er ja schön blöd. Dann verzichtet er nämlich auf eine sichere Mietzahlung.

Im Notfall musst Du Deine Ex auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

Da muß ich wohl zum Anwalt? Ist das am Ende nicht teurer, als ein paar Monate doppelt Miete zu zahlen?

Wurde eigentlich eine Kaution gezahlt? An wen ist diese zurück zu zahlen?

Ich habe damals eine Kaution gezahlt

Das unkomplizierteste für Dich wäre, wenn Deine Ex zeitgleich mit Dir
ausziehen würde.

Schön wärs

ciao
nichtzeuger


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