Nur nicht weich werden!
Hallo,
Wenn der Vermieter sich drauf einlässt, kannst Du mit ihm einen
Aufhebungsvertrag machen, mit dem er Dich aus der Haftung entlässt.
Dann wäre er ja schön blöd. Dann verzichtet er nämlich auf eine sichere
Mietzahlung.
Vielleicht ist ihm die Situation bei Euch nicht ganz klar? Weiß er, dass die Ex nie zahlen wird?
Da muß ich wohl zum Anwalt?
Wenn Du Dir zutraust, die Klage selbst zu formulieren, nicht. Vor dem Amtsgericht, welches hier zuständig ist, darf man sich auch selbst vertreten.
Ist das am Ende nicht teurer, als ein paar Monate doppelt Miete zu zahlen?
1. Es könnten ja auch ein paar Jahre Miete werden.
2. Den Prozess gewinnst Du, und der Verlierer zahlt alle Kosten, einschließlich der gegnerischen Anwaltsgebühren.
3. Wenn nach dem Prozess bei der Ex nix zu holen wäre, müsstest Du Kosten von 1.153 Euro selber tragen - das sind drei Monatsmieten.
4. Wahrscheinlich genügt schon ein böser Brief vom Anwalt (355 Euro).
Im Übrigen gibt es kein Gesetz, welches dem Mann auferlegt, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen. Folgende Strategie scheint angezeigt: Du legst der Freundin die gemeinsame Kündigung vor. Du sagst ihr, wenn sie nicht unterschreibt, bleibt Dir nichts anderes übrig, als in der Wohnung zu bleiben, die Mietzahlung einzustellen (in der Hoffnung auf eine Vermieterkündigung) und sie gleichzeitig auf Zustimmung zur Kündigung zu verklagen. Du kannst noch eins draufsetzen, indem Du ihr drohst, auch noch ihren Anteil an den Mietkosten herauszuklagen. Sind auch nochmal über 7.000 Euro.
Ich habe damals eine Kaution gezahlt
In die Kündigung gleich reinschreiben, dass die Kaution dann an Dich auszukehren ist.
Es ist schon erstaunlich, wie Männer in solchen Situationen immer reagieren. Der Kardinalfehler ist, immer gleich auszuziehen. Frauen sind da viel härter. Selbst wenn jeden Tag die Fetzen fliegen, sie bleiben eisern in der Wohnung hocken, wohlwissend, dass der, der zuerst auszieht, eine ganze Menge Rechte aufgibt.
Gruß, Daddeldu
gesamter Thread:
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? -
nichtzeuger,
28.09.2006, 13:30
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? -
Christine,
28.09.2006, 14:21
- zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall -
nichtzeuger,
28.09.2006, 14:43
- zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall - Christine, 28.09.2006, 15:18
- zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall -
nichtzeuger,
28.09.2006, 14:43
- Mietvertrag gemeinsam kündigen -
Daddeldu,
28.09.2006, 15:00
- mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung -
nichtzeuger,
28.09.2006, 16:14
- Nur nicht weich werden! - Daddeldu, 28.09.2006, 18:09
- mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung - Zeitgenosse, 28.09.2006, 22:21
- Eine Rechtschutzversicherung hätte in dem Fall... -
Christine,
29.09.2006, 10:28
- Die Erfolgsaussichten sind glänzend -
Daddeldu,
29.09.2006, 14:08
- danke für die Tips :) - nichtzeuger, 29.09.2006, 16:55
- Die Erfolgsaussichten sind glänzend - Christine, 29.09.2006, 17:52
- Die Erfolgsaussichten sind glänzend -
Daddeldu,
29.09.2006, 14:08
- mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung -
nichtzeuger,
28.09.2006, 16:14
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? - Lucius I. Brutus, 30.09.2006, 04:19
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? -
Christine,
28.09.2006, 14:21