Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Eine Rechtschutzversicherung hätte in dem Fall...

Christine ⌂, Friday, 29.09.2006, 10:28 (vor 7009 Tagen) @ nichtzeuger

auch nichts gebracht, weil auch diese nur bei Erfolgsaussicht eintritt.
Außerdem übernimmt eine Rechtsschutzversicherung nur dann die Kosten, wenn diese vor einem Schadensfall abgeschlossen wurde, im Gegensatz zu einem Mieterverein, der Dir auch dann hilft, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. In Deinem Fall könnte Dir allerdings auch kein Mieterverein helfen.

Gruß - Christine

Wenn der Vermieter sich drauf einlässt, kannst Du mit ihm einen
Aufhebungsvertrag machen, mit dem er Dich aus der Haftung entlässt.
Unbedingt schriftlich!


Dann wäre er ja schön blöd. Dann verzichtet er nämlich auf eine sichere
Mietzahlung.

Im Notfall musst Du Deine Ex auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.


Da muß ich wohl zum Anwalt? Ist das am Ende nicht teurer, als ein paar
Monate doppelt Miete zu zahlen?

Wurde eigentlich eine Kaution gezahlt? An wen ist diese zurück zu

zahlen?

Ich habe damals eine Kaution gezahlt

Das unkomplizierteste für Dich wäre, wenn Deine Ex zeitgleich mit Dir
ausziehen würde.


Schön wärs

ciao
nichtzeuger

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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