Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall

nichtzeuger, Thursday, 28.09.2006, 14:43 (vor 7010 Tagen) @ Christine

Wir haben weder gemeinsame Konten, noch gemeinsame Versicherungen oder gemeinsames Eigentum.

Meine größte Sorge für mich ist im Moment:

Was passiert, wenn in so einer Situation beide Bewohner Hauptmieter sind und der wohnen-bleibende zahlungsunfähig ist und der andere gar nicht mehr in diesem Ort seinen Wohnsitz hat?

Kann man den Mietvertrag mit 2 Hauptmietern einseitig kündigen, oder bedarf es da der Zustimmung des anderen Hauptmieters?

Wie lange muß ich, wenn ich in dieser Gemeinde abgemeldet bin und einen anderen Wohnsitz habe, für die ehemals gemeinsame Wohnung zahlen (da meine Ex ja zahlungsunfähig ist)?

Gibt es da nicht irgendeine rechtliche Handhabe, daß ich nicht mehr für die Miete verantwortlich bin, wenn ich dort nicht mehr wohne, aber aufgrund der Blockade meiner Ex mich nicht aus dem Mietvertrag austragen lassen kann?

danke im voraus


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