zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall
Gibt es da nicht irgendeine rechtliche Handhabe, daß ich nicht mehr für
die Miete verantwortlich bin, wenn ich dort nicht mehr wohne, aber
aufgrund der Blockade meiner Ex mich nicht aus dem Mietvertrag austragen
lassen kann?
Mist, ich hatte es noch im Kopf, aber vergessen mitzuteilen. Daddeldu hat dazu ja mittlerweile alles wichtige geschrieben.
Gruß - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
gesamter Thread:
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? -
nichtzeuger,
28.09.2006, 13:30
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? -
Christine,
28.09.2006, 14:21
- zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall -
nichtzeuger,
28.09.2006, 14:43
- zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall - Christine, 28.09.2006, 15:18
- zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall -
nichtzeuger,
28.09.2006, 14:43
- Mietvertrag gemeinsam kündigen -
Daddeldu,
28.09.2006, 15:00
- mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung -
nichtzeuger,
28.09.2006, 16:14
- Nur nicht weich werden! - Daddeldu, 28.09.2006, 18:09
- mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung - Zeitgenosse, 28.09.2006, 22:21
- Eine Rechtschutzversicherung hätte in dem Fall... -
Christine,
29.09.2006, 10:28
- Die Erfolgsaussichten sind glänzend -
Daddeldu,
29.09.2006, 14:08
- danke für die Tips :) - nichtzeuger, 29.09.2006, 16:55
- Die Erfolgsaussichten sind glänzend - Christine, 29.09.2006, 17:52
- Die Erfolgsaussichten sind glänzend -
Daddeldu,
29.09.2006, 14:08
- mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung -
nichtzeuger,
28.09.2006, 16:14
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? - Lucius I. Brutus, 30.09.2006, 04:19
- Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten? -
Christine,
28.09.2006, 14:21