Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst

Diana, Sachsen, Friday, 21.08.2009, 20:08 (vor 5972 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

- da steht was von "Zivildienstüberwachung", die
erst in dem Jahr enden soll, in dem der Zivildienstpflichtige sein
32. Lebensjahr vollendet! Hab ich vorher noch nie gehört!


Davon hören auch junge Männer meistens zuerst etwas im Alter von 18
Jahren, wenn sie vom Kreiswehrersatzamt als künftiges Kanonenfutter
gemustert werden. Eltern kümmern sich meistens nicht oder finden das OK,
sind ja bloß Jungs.

Sie hören bzw. lesen das erste Mal mit 17 davon - wenn das Schreiben zur "Erfassung der Wehrpflichtigen" eintrudelt. Wobei meiner das ganze Zeugs, ehrlich gesagt, überhaupt nicht gelesen hat, weil bei uns dein Pauschalurteil "Eltern kümmern sich meist nicht..." eben nicht zutrifft. Deine Aussage, dass Eltern es "o.k. finden, weil es ja nur Jungs" wären, finde ich genauso pauschal - ich wüsste zum Beispiel absolut nicht, wieso ich mich um einen Sohn weniger kümmern sollte/müsste/brauchte als um eine Tochter. Im Gegenteil: meine Schwiegermutter hat einmal, als mein Sohn gerade auf die Welt gekommen war, weise lächelnd verkündet, dass Jungs MEHR Aufmerksamkeit/"Kümmern" erfordern als Mädchen. Da ich keine Tochter habe, kann ich das selbst nicht beurteilen, weil ich selbst damit den direkten Vergleich nicht habe. Und meine Mutter hat ihn auch nicht, da sie eben wiederum nur eine Tochter und keinen Sohn hat. Viel "Gewese" hat sie mit mir allerdings zumindest zeitweise tatsächlich nicht gemacht. Aber meine Schwiegermutter hat den Vergleich - sie hat von beiden "Sorten" jeweils ein Exemplar :-)

Inzwischen wurde die Überwachung humanisiert: Als ich 1975 erfasst wurde,
dauerte die Wehrüberwachung noch bis zum 40. Lebensjahr; ohne Erlaubnis ins
Ausland zu fahren o.ä. war nicht. Es wird schon Gründe geben, weshalb die
starke Einschränkung der Grundrechte für Männer kaum thematisiert wird ...
ich überlege gerade, inwieweit diese Rechtslage eigentlich eine
unmenschliche Benachteiligung von Frauen darstellt.

Aaaaaaalso... wenn du mir schon so eine hübsche Steilvorlage lieferst, kann ich der Versuchung nicht widerstehen *g*. *Sarkasmus-on* Das ist doch ganz einfach: Wenn die Männer unter der Leibeigenschaft des Staates stehen und dieser über sie verfügt, weil er sie für Kriegsspiele "braucht" - dann stehen sie den Ansinnen der Frauen natürlich NICHT zur Verfügung! *vor-Empörung-hyperventilier* *Sarkasmus-off* ;-)


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